Eine Aufnahme in der Paracelsus-Schule ist jederzeit auch während eines Schuljahr unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die zuständige Schulbehörde 1. Instanz (Bezirksschulrat) muss den Sonderpädagogischen Forderbedarf (SPF) festgestellt haben und
- die zuständige Bezirksozialbehörde muss die Befürwortung der Eingliederungshilfe gemaß §8 Salzburger Behindergesetz (SBG) aussprechen.
Verfahren:
- Informationsgespräch mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Vorstellung des Kindes
- Antragstellung der Eltern bei der zuständigen Bezirkssozialbehörde
- Bei positiven Gutachten des zuständigen Sozialmedizinischen Dienstes: Schnupperwoche in der Paracelsus-Schule.
- Nach Befürwortung durch das Lehrerkollegium und Einlangen des positiven Bescheids seitens der zuständigen Sozialbehörde: Aufnahme des Kindes.